Programm der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft 2023
Alle Veranstaltungen finden in der Regel jeweils um 19.00 Uhr
im Vortragsraum der Landesbibliothek Oldenburg
Pferdemarkt 15, 26121 Oldenburg, statt.
Der Eintritt ist frei.

Eine Anmeldung ist erforderlich!
Telefon: 0441 -505018-20 oder e-mail: lbo@lb-oldenburg.de
Mittwoch, den 8.3.2023, um 19.00 Uhr
im Vortragsraum der Landesbibliothek
(Pferdemarkt 15, 26121 Oldenburg)
Dr. Hans von Seggern/ Paul Sonderegger (Berlin)
Friedrich Nietzsches "Morgenröthe. Gedanken über die moralischen Vorurteile" (1881)
Rezitation und Interpretation
Am 23. Juni 1881 schreibt Friedrich Nietzsche an seinen Freund Heinrich Köselitz in Venedig: "Wenn das Exemplar der Morgenröthe in Ihre Hände kommt, so erweisen Sie mir noch eine Ehre: gehen Sie mit demselben auf einen Tag nach dem Lido, lesen Sie es als Ganzes und versuchen Sie ein Ganzes für sich daraus zu machen – nämlich einen leidenschaftlichen Zustand." – Dr. Hans von Seggern und Paul Sonderegger werden mit ihrer Präsentation eine ganz besondere und sicher auch leidenschaftliche Einführung in dieses eher selten gelesene Werk Nietzsches bieten: Gemeinsam mit Menschliches, Allzumenschliches (1878/1886) und Fröhliche Wissenschaft (1882/1887) bildet die Morgenröthe (1881) eine Trias derjenigen Werke Nietzsches, die zum Verständnis seines literarischen Hauptwerks Also sprach Zarathustra (1883-1885) unerlässlich sind. In philosophischen Erörterungen, Aphorismen und Sprüchen werden jene Metaphern eingeführt und gewissermaßen codiert, die die Basis des spezifischen Philosophierens in Also sprach Zarathustra bilden. Die Lesung bietet somit ein Stück ausgeführter "Metaphorologie" zum Verständnis von Nietzsches bildhaftem Denken – ein Zugriff, mit dem der Philosoph Hans Blumenberg die philosophische Begriffsgeschichte grundsätzlich erweitert hat: Metaphern sind danach für das menschliche Denken und Verhalten nicht weniger wichtig als klare Definitionen.
In der Lesung wird der Schauspieler Paul Sonderegger in der Person Nietzsches auftreten und agieren, indem er eine Reihe sehr schöner, teils dramatischer, teils auch schlichtweg amüsanter, für das Verständnis der Morgenröthe wesentliche Texte rezitiert. Der Literaturwissenschaftler Hans von Seggern sekundiert ihm, indem er die verlesenen Zitate verständlich kommentiert und dabei auch im Kontext von Nietzsches Denken und der Philosophiegeschichte insgesamt verortet. So entsteht eine Bild der Denkbewegung, die grundlegend die Morgenröthe durchzieht.
Dr. Hans von Seggern, der auch im Bereich Digitale Wissensvermittlung arbeitet,
studierte nach seiner Schulzeit am Alten Gymnasium in Oldenburg an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der FU Berlin und Universität Wien Literaturwissenschaft, Geschichte und Philosophie. 2004 wurde er an der FU mit einer Arbeit zu Nietzsche und die Weimarer Klassik promoviert.
Zu seinen Publikationen gehören zahlreiche Aufsätze zur Geschichte des Unbewussten mit den Schwerpunkten Spinoza – Nietzsche – Freud. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Reihe Philosophie und Lebenskunst des Verlags Metzler. In Vorbereitung ist eine Studie zu den
literarischen Quellen von Walter Benjamins Passagen-Werk.
Paul Sonderegger hat sich seit seinem Studium in Wien nicht nur als Schauspieler und Regisseur einen Namen gemacht; er ist auch bekannt als passionierter Vorleser: Im Fontane-Jahr 2019 las er den kompletten Roman Der Stechlin am Stechlinsee, und im Ethnologischen Museum Berlin wurde seine Lesung von Jules Vernes In 80 Tagen um die Welt mit kulinarischen Köstlichkeiten aus fünf Kontinenten serviert. Mehrere Leserreisen führte ihn nach Italien, wo er u.a. Heinrich Heines Die Bäder von Lucca in der Toskana vortrug oder auf Sizilien Seumes Spaziergang nach Syrakus. Er ist ein vielgebuchter Sprecher und Hörfunkregisseur des rbb und des Deutschlandfunks Kultur.

Mittwoch, den 15.2.2023, um 19.00 Uhr
im Vortragsraum der Landesbibliothek
(Pferdemarkt 15, 26121 Oldenburg)
Vorher: Mitgliederversammlung um 18.00 Uhr
Dr. Birte Lipinski (Lübeck):
Von Macht, Autorität und Demokratie.
Heinrich Manns Der Untertan (1918) als Roman und Ausstellung
Heinrich Manns Romanbestseller Der Untertan, abgeschlossen Anfang Juli 1914, hat eine
spektakuläre Veröffentlichungs- und Rezeptionsgeschichte. Seine Publikation wurde zu
Beginn des Ersten Weltkriegs gestoppt; als das Werk 1918 im Kurt Wolff Verlag erschien und
sich umgehend zu einem großen Verkaufserfolg entwickelte, wurde es als Abrechnung mit
dem deutschen Kaiserreich und mustergültige Beschreibung der Vorgeschichte des Krieges
gefeiert: "[...] so überraschend ist die Sehergabe, so haarscharf ist das Urteil, bestätigt von
der Geschichte, bestätigt von dem, was die Untertanen als allein maßgebend betrachten:
vom Erfolg." (Ignaz Wrobel=Kurt Tucholsky, Die Weltbühne, 20.3.1919). Der Rezensent
jubelte: "Dieses Buch Heinrich Manns, heute, gottseidank in aller
Hände, ist das Herbarium des deutschen Mannes. Hier ist er ganz:
in seiner Sucht zu befehlen und zu gehorchen, in seiner Rohheit
und in seiner Religiosität, in seiner Erfolgsanbeterei und in seiner
namenlosen Zivilfeigheit."
Der Untertan machte seinen Autor zu einem der wichtigsten
politischen Intellektuellen der Weimarer Republik. Und heute,
über einhundert Jahre nach Erscheinen der Erstausgabe, erweisen
sich die gesellschaftlichen Diskurse des Textes als zeitlos: Themen
wie Macht, Autorität, Gehorsam, Zensur, Ausgrenzung, Gewalt
und Militarismus stehen wieder im Zentrum aktueller Debatten
um gesellschaftliches Miteinander.
"Einer wie er, ein Anhänger
der Aufklärung und Verteidiger der Demokratie, sollte uns gerade
heute Vorbild sein“, schrieb Frank-Walter Steinmeier 2021 zum 150. Geburtstag des Autors
im Tagesspiegel. "Denn wir erleben ja wieder, wie die Demokratie verächtlich gemacht wird,
wie der Hass öffentliche Debatten vergiftet, wie sich autoritäres Denken und Irrationalismus
verbünden, wie mancherorts die Sehnsucht nach nationaler Abschottung wächst."
In Hamburg und Niedersachsen ist das Werk in diesem Frühjahr Abiturthema. Und wie aktuell Heinrich Manns Roman ist, zeigt ebenfalls die neue Sonderausstellung des Lübecker Buddenbrookhauses, deren Leiterin uns auch die Konzeption dieser Ausstellung nahebringen wird.
Der Vortrag gibt einen Einblick in die Geschichte eines Klassikers der Deutschen Literatur: in seine Rezeption sowie in Schlüsselszenen und -themen. Anhand von Bildern aus der Lübecker Ausstellung wird Frau Dr. Lipinski darüber hinaus anschaulich machen, wie eine Literaturausstellung konzipiert werden kann, die über das Zeigen von Buchexponaten und Dokumenten hinausgeht: Wie lässt sich ein umfangreicher Roman darstellen – und welche Form findet man für Satire? Wie lässt sich ihre aktuelle Bedeutung in den Raum bringen – und wie stößt man Diskussionen an? Das Kuratorinnen-Team der Ausstellung versteht diese nicht nur als literaturwissenschaftliches Informationsmedium, sondern als Medium der politischen Bildung im Sinne Heinrich Manns: "Demokratie ist im Grunde die Anerkennung, daß wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind." (Heinrich Mann, Der tiefere Sinn der Republik, 1927)
Dr. Birte Lipinski ist Museumsleiterin des Buddenbrookhauses/Heinrich-und Thomas-Mann-Zentrum in Lübeck. - Nach dem Studium der Germanistik und
Bildenden Kunst an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der
Universidad de Salamanca arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für
Germanistik, wo sie 2012 promoviert wurde. Danach war sie Referentin für
das wissenschaftliche Programm bei der Studienstiftung des deutschen
Volkes. Seit 2014 hat sie zahlreiche Sonderausstellungen und Publikationen
des Buddenbrookhauses verantwortet. Aktuell kuratiert sie die neue Dauerausstellung für
das erweiterte Buddenbrookhaus.
Verein der Freunde und Förderer
der Landesbibliothek Oldenburg
Regionalgesellschaft der Bibliotheksgesellschaft Niedersachsen e. V.
Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft (gegründet 1988 als Bibliotheksgesellschaft Oldenburg) verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Sie sieht es als ihre Aufgabe, die Arbeit der Landesbibliothek Oldenburg nachhaltig, d.h. ideell, materiell und vor allem öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.
Diesen Zweck erfüllen wir insbesondere durch
- ideelle, sachliche und finanzielle Unterstützung bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten (Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, sonstige Veranstaltungen)
- Erwerbung und Restaurierung von besonderen Stücken
- Förderung der Herausgabe von Bibliotheksveröffentlichungen
- Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken im Oldenburger Land
- Sammlung von Spenden für die Wahrnehmung dieser Aufgaben
Ausserdem ist der Oldenburgischen Bibliothekgesellschaft die Förderung der Lese- und Informationskompetenz in den Bibliotheken in der Stadt Oldenburg ein besonderes Anliegen.
Unsere Aktivitäten:
Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft
- bietet ein kulturelles Programm mit Vorträgen, Lesungen und anderen Veranstaltungen an (z. B. zu den Themen „Buch“, „Literatur“, „Bibliothek“
- organisiert Führungen durch die Aussstellungen der Landesbibliothek Oldenburg und Bücherabende, wo Sie hinter die Kulissen und in die Schätze aus den Beständen schauen können
- unternimmt Exkursionen zu kulturellen Einrichtungen
- bietet monatlich einen Literaturkreis an
- fördert mit Spenden und Beiträgen unserer Mitglieder die Arbeit der Landesbibliothek Oldenburg
Werden Sie Mitglied in der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft und setzen Sie durch Ihre Mitgliedschaft im Freundeskreis das Signal, dass Sie die Landesbibliothek Oldenburg für wichtig halten und diese Institution erhalten und unterstützen wollen.
Der Jahresbeitrag beträgt für
- Einzelmitglieder 25 €
- Ermäßigter Beitrag
(u.a. Studierende, ehrenamtliche Bibliothekskräfte) 10 € - Ehepaare 35 €
- Korporative Mitglieder 60 €
Über Mitgliedsbeiträge und Spenden können Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausgestellt werden.
Beitrittserklärung zum Ausdrucken (PDF-Datei 41 KB)
Informationen:
Dr. Anne Wallrath-Janssen, Vorsitzende
Geschäftsstelle der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft
c/o Landesbibliothek Oldenburg
Postfach 7244
26052 Oldenburg
Tel. 0441-505018-0
Fax: 0441-505018-14
E-Mail: grundmannlb-oldenburg.de
Satzung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft
Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft
Verein der Freunde und Förderer
der Landesbibliothek Oldenburg
Regionalverband der Gesellschaft zur Förderung der
Bibliotheken in Niedersachsen e.V.
§ 1: Name
Die Gesellschaft (im Folgenden: Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft genannt) ist
Regionalverband im Sinne des § 4 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der
Bibliotheken in Niedersachsen e.V.
Sie trägt die Bezeichnung "Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft - Verein der Freunde und
Förderer der Landesbibliothek Oldenburg".
Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
§ 2: Zweck
- (1) Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft hat den Zweck, die Landesbibliothek Oldenburg im Zusammenwirken mit der Leitung des Hauses ideell wie materiell und öffentlichkeitswirksam zu fördern.
- (2) Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch
- ideelle, sachliche und finanzielle Unterstützung bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten (Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, sonstige Veranstaltungen)
- Erwerbung und Restaurierung von besonderen Stücken
- Förderung der Herausgabe von Bibliotheksveröffentlichungen
- Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken im Oldenburger Land
- Sammlung von Spenden für die Wahrnehmung dieser Aufgaben
- (3) Der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft ist Förderung der Lese- und Informationskompetenz in den Bibliotheken in der Stadt Oldenburg ein besonderes Anliegen.
§3: Mitgliedschaft
Alle Mitglieder der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft sind zugleich Mitglieder der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V.
§ 4: Organe
Organe der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
§ 5: Mitgliederversammlung
- (1) Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft.
- (2) Jährlich im Frühjahr wird vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung hat 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
- (3) Der Vorstand hat außerdem eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
- (4) Im Übrigen gilt § 9 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sinngemäß.
§ 6: Vorstand
Der Vorstand der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende(r)
- 2 stv. Vorsitzende
- Schatzmeister(in)
- Schriftführer(in)
- Bis zu 3 Beisitzer(innen)
Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand ergreift Maßnahmen zur Förderung der Landesbibliothek Oldenburg im Rahmen von § 2 der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Im Übrigen gilt § 11 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sinngemäß.
§ 7: Beirat
- (1) Der Beirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er soll sich in ausgewogenem Verhältnis aus Vertretern verschiedener Bereiche des öffentlichen Lebens zusammensetzen. Der Beirat wird vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.
- (2) Der Leiter/die Leiterin der Landesbibliothek gehört kraft Amtes dem Beirat an.
- (3) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden/eine stellvertretende Vorsitzende. Die Mitglieder des Beirats dürfen nicht dem Vorstand angehören.
- (4) Der Beirat berät den Vorstand in allen Grundsatzfragen und trägt im Übrigen zur gesellschaftlichen Repräsentanz bei. Er wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich über die Tätigkeit und über Aktivitäten der Gesellschaft unterrichtet. Die Beiratsmitglieder werden mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen eingeladen.
- (5) Der Beirat übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 8: Satzung der Dachgesellschaft
Die Vorschriften der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sind sinngemäß anzuwenden.
§ 9: Auflösung der Gesellschaft
Bei Auflösung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft fällt das Vermögen an das Land Niedersachsen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke mit der Zweckbestimmung "Unterstützung der Landesbibliothek Oldenburg" zu verwenden hat. Satzung gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.10.2005
Satzung zum Ausdrucken (PDF-Datei 10 KB)