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Gebührenübersicht der Landesbibliothek Oldenburg

Allgemeine Nutzungsgebühren

Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken vom 10. November 2004 (Nds. GVBl. S. 454), geändert durch die Verordnung vom 17.11.2021 (Nds. GVBl. S. 757). Die Gebührenordnung gilt auch für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen. Die Gebührenordnung regelt in §2, dass Auslagen, insbesondere Portokosten, neben den Gebühren zu entrichten sind, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Einheit im Sinne der Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausgeliehene oder benutzte Werk.

Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1 GebO)

     
1. Ausstellung eines Benutzerausweises  
1.1 erstmaliges Ausstellen 5.00
1.2 erneutes Ausstellen nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung 5.00
2. Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr – je Einheit 1.50
3. Mahnung je Einheit (Aufwendungen für die Übersendung sind jeweils in der Gebühr enthalten)  
3.1 für die erste Mahnung 2.00
3.2 für die zweite Mahnung 5.00
3.3 für die dritte Mahnung 10.00
4. Verzug (Hochschulbibliotheken) pro Einheit und Tag 1.00
  höchstens jedoch 10.00
  Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Verzugs- und Mahngebühren erhoben werden  
5. Wiederbeschaffung von verlorenem oder zerstörtem Bibliotheksgut oder Wertersatz für solches Bibliotheksgut  
5.1. Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit 5.00
5.2 Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit 15.00
5.3 Bestimmung der Höhe des Wertersatzes je Einheit 15.00
  Für dieselbe Einheit können nicht zugleich Gebühren nach den Nummern 5.2 und 5.3 erhoben werden  
6. Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels 10.00
7. Ersatz eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Buchdatenträgers, ausgenommen Bibliotheksgut 2.50
8. Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung 25.00

Nds. GVBl. Nr. 44/2021, ausgegeben am 26.11.2021

Kosten für Vervielfältigungen und Fotoaufträge

Papierausdruck vom Internetrechner (LIZ, Ebene 1)  
DIN A 4 Stück: 0.05 €
Scanner Fotostelle  
Papierausdruck:  
Vorlagengröße max. DIN A 1  
DIN A 4 Stück: 0.40 €
DIN A 3 Stück: 0.60 €
Vorlagengröße max. DIN A 1  
DIN A 4, Farbe Stück: 1.00 €
DIN A 3, Farbe Stück: 1.50 €
Speicherung auf CD/DVD pro Vorlage bzw. Scan 0.40 €
plus einmalige Kostenerstattung für CD-ROM 0.30 €
plus einmalige Kostenerstattung für DVD 0.50 €
Reader-Printer-Kopien  
- Erstellung durch die Fotostelle  
DIN A 4 Stück: 0.50 €
DIN A 3 Stück: 1.10 €
- bei Selbstanfertigung  
DIN A 4 Stück: 0.25 €
DIN A 3 Stück: 0.55 €
Scanner Lesesaal (Selbstanfertigung)  
DIN A 4 1 Kopie: 0.05 €
DIN A 4 Farbe 1 Kopie: 0.20 €
Scan auf USB-Stick (nur LIZ, Ebene 2) einmalig 0.10 €
DIN A 3 je Kopie: 0.20 €
DIN A 3 Farbe je Kopie: 0.40 €

Stand: 2019

Kosten für Fernleihe

Vorraussetzung für die Bestellung in der Fernleihe: Das gewünschte Medium ist nicht unter 15 EUR im Buchhandel erhältlich.  
Bestellung im Fernleihverkehr der deutschen Bibliotheken pro Band: 1.50 €
Kopierauftrag im Rahmen einer Bestellung im Fernleihverkehr der deutschen Bibliotheken  bis 20 Seiten: 0.00 € *
* danach können zusätzliche Kosten bis 8 € entstehen  

Stand: 2024

Stand: 07.02.2025