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Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft

Verein der Freunde und Förderer der Landesbibliothek Oldenburg

Unsere Ziele

Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft (gegründet 1988 als Bibliotheksgesellschaft Oldenburg) ist eine Regionalgesellschaft der Bibliotheksgesellschaft Niedersachsen e. V. und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie sieht es als ihre Aufgabe, die Arbeit der Landesbibliothek Oldenburg nachhaltig, d.h. ideell, materiell und vor allem öffentlichkeitswirksam zu unterstützen. Ein weiteres Anliegen ist die Förderung der Lese- und Informationskompetenz durch Bibliotheken – mit dem Ziel, gerade jungen Menschen die Orientierung in der modernen Informationsgesellschaft zu erleichtern.

In der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft sind derzeit rund 90 Freund:innen der Landesbibliothek Oldenburg aktiv.

Unsere Aktivitäten

Wir fördern mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen die Arbeit der Landesbibliothek Oldenburg, beispielsweise besondere Anschaffungen oder die Restaurierung wertvoller historischer Bücher.

Wir veranstalten jährlich ein kulturelles Programm mit mehreren öffentlichen Vorträgen, Lesungen und Buchvorstellungen.

Wir bieten für Mitglieder exklusive Ausstellungsführungen, Bücherabende und Präsentationen von bibliophilen Schätzen der Landesbibliothek.

Wir unternehmen Exkursionen zu kulturellen Einrichtungen der Region und darüber hinaus.

Unser Programm

Werden Sie Mitglied

Werden Sie Mitglied in der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft und unterstützen Sie nachhaltig die Arbeit der Landesbibliothek Oldenburg. Lernen Sie andere Freund:innen kennen und tauschen Sie sich über interessante literarische, bibliothekarische und buch- und kulturhistorische Themen aus.

Vorstand
Beirat
   

Dr. Anne-Margret Wallrath-Janßen, Vorsitzende
anne.m.wallrath.janssen(at)uni-oldenburg.de

Wolfgang Wulf, Vorsitzender
wolfgang.wulf(at)t-online.de

Dr. Georg Wagner-Kyora, stellv. Vorsitzender Dr. Stefanie Abke
Dr. Jörgen Welp, stellv. Vorsitzender, Schriftführer Prof. Dr. Gunilla Budde
Gabriele Diekmann-Dröge, Schatzmeisterin Thomas Kossendey
Annegret Krause-Finke, Beisitzerin Jürgen Krogmann
Florian Isensee, Beisitzer Dr. Walter Müller
  Corinna Roeder

 

Satzung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft

Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft
Verein der Freunde und Förderer
der Landesbibliothek Oldenburg

Regionalverband der Gesellschaft zur Förderung der
Bibliotheken in Niedersachsen e.V.

§ 1: Name

Die Gesellschaft (im Folgenden: Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft genannt) ist Regionalverband im Sinne des § 4 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V.
Sie trägt die Bezeichnung "Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft - Verein der Freunde und Förderer der Landesbibliothek Oldenburg".
Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

§ 2: Zweck
  • (1) Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft hat den Zweck, die Landesbibliothek Oldenburg im Zusammenwirken mit der Leitung des Hauses ideell wie materiell und öffentlichkeitswirksam zu fördern.
  • (2) Die Oldenburgische Bibliotheksgesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch
    1. ideelle, sachliche und finanzielle Unterstützung bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten (Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, sonstige Veranstaltungen)
    2. Erwerbung und Restaurierung von besonderen Stücken
    3. Förderung der Herausgabe von Bibliotheksveröffentlichungen
    4. Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken im Oldenburger Land
    5. Sammlung von Spenden für die Wahrnehmung dieser Aufgaben
  • (3) Der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft ist Förderung der Lese- und Informationskompetenz in den Bibliotheken in der Stadt Oldenburg ein besonderes Anliegen.
§3: Mitgliedschaft

Alle Mitglieder der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft sind zugleich Mitglieder der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V.

§ 4: Organe

Organe der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der Beirat
§ 5: Mitgliederversammlung
  • (1) Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft.
  • (2) Jährlich im Frühjahr wird vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung hat 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
  • (3) Der Vorstand hat außerdem eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
  • (4) Im Übrigen gilt § 9 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sinngemäß.
§ 6: Vorstand

Der Vorstand der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzende(r)
  • 2 stv. Vorsitzende
  • Schatzmeister(in)
  • Schriftführer(in)
  • Bis zu 3 Beisitzer(innen)

Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand ergreift Maßnahmen zur Förderung der Landesbibliothek Oldenburg im Rahmen von § 2 der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Im Übrigen gilt § 11 der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sinngemäß.

§ 7: Beirat
  • (1) Der Beirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er soll sich in ausgewogenem Verhältnis aus Vertretern verschiedener Bereiche des öffentlichen Lebens zusammensetzen. Der Beirat wird vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.
  • (2) Der Leiter/die Leiterin der Landesbibliothek gehört kraft Amtes dem Beirat an.
  • (3) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden/eine stellvertretende Vorsitzende. Die Mitglieder des Beirats dürfen nicht dem Vorstand angehören.
  • (4) Der Beirat berät den Vorstand in allen Grundsatzfragen und trägt im Übrigen zur gesellschaftlichen Repräsentanz bei. Er wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich über die Tätigkeit und über Aktivitäten der Gesellschaft unterrichtet. Die Beiratsmitglieder werden mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen eingeladen.
  • (5) Der Beirat übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 8: Satzung der Dachgesellschaft

Die Vorschriften der Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Bibliotheken in Niedersachsen e.V. sind sinngemäß anzuwenden.

§ 9: Auflösung der Gesellschaft

Bei Auflösung der Oldenburgischen Bibliotheksgesellschaft fällt das Vermögen an das Land Niedersachsen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke mit der Zweckbestimmung "Unterstützung der Landesbibliothek Oldenburg" zu verwenden hat. Satzung gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.10.2005

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Stand: 07.02.2025